Unterrichtsgebühren (Jahresgebühren)
Auf Grund der Änderung der Gebührensatzung zum Schuljahr 2012 / 2013 gelten nachfolgend aufgeführte Unterrichtsgebühren
Fachbereich I
Musikalische Grundfächer (5 bis 12 Teilnehmer) (Wochenstunde á 45 oder 60 Minuten) 180 €
Musikalische Grundfächer (bis zu 4 Teilnehmer) (Wochenstunde á 45 Minuten) 210 €
Fachbereich II
Kinder- und Jugendchor ohne Hauptfach
69 €
mit Hauptfach
48 €
Fachbereich III
Gruppenunterricht mit 4 und mehr Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten) 210 €
Gruppenunterricht mit 3 Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten)
285 €
Gruppenunterricht mit 2 Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten)
390 €
Einzelunterricht (Wochenstunde á 30 Minuten)
540 €
Einzelunterricht (Wochenstunde á 45 Minuten)
810 €
Fachbereich IV
Ensemblefächer ohne Hauptfach
87 €
mit Hauptfach
24 €
gemischter Erwachsenenchor (Wochenstunde á 90 Minuten)
87 €
Fachbereich V
Für den Unterricht der Förderklasse wird keine Gebühr erhoben, wenn gleichzeitig ein Hauptfach in Fachbereich III belegt ist.
Fachbereich VI
Allgem. Musiklehre/Gehörbildung 66 € Kurs für körperlich Behinderte und Lernbehinderte 198 €
Zusatzgebühren
a) Erwachsenenzuschlag: Für volljährige Teilnehmer im Fachbereich III (instrumentale und vokale Hauptfächer) wird ein Zuschlag zu der Unterrichtsgebühr von 180 € pro Schuljahr erhoben. Ausgenommen sind Schüler, Studenten und Auszubildende mit Anspruch auf Kindergeld (Befreiungsantrag s. Rückseite des Anmeldeformulars).
b) Auswärtigenzuschlag: Von Schülern, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb des Landkreises Cham haben und von Schülern aus Gemeinden, die nicht der Zweckvereinbarung Landkreismusikschule beigetreten sind (Informationen erteilt die Musikschule), wird ein Zuschlag zur Unterrichtsgebühr von 180 € pro Schuljahr erhoben.
Gebührenermäßigung
Falls mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Musikschule im Fachbereich III besuchen, ermäßigen sich die Gebühren wie folgt:
für das Kind mit der zweithöchsten Gebühr um 20 %
für das Kind mit der dritthöchsten Gebühr um 40 %
für das Kind mit der vierthöchsten Gebühr um 60 %
für die weiteren Kinder um 75 %
In besonderen Härtefällen kann auch aus sozialen Gründen die Gebühr ermäßigt werden.
Zahlungsart: Lastschrift
Gebühreneinzug 1/3-jährlich jeweils am 1. November, 1. Februar, 1. Mai
Die Begleichung der Gebühren ist nur noch im Bankeinzugsverfahren möglich!!! Für Ausnahmen wird pro Buchung eine Gebühr von 2,55 € berechnet.
Instrumentale Mietgebühr
Grundsätzlich sollte der Schüler bei Unterrichtsbeginn ein eigenes Instrument besitzen, jedoch können im Rahmen der Bestände der Musikschule Instrumente bis zu 12 Monate an Schüler vergeben werden. Ein Recht auf schuleigene Instrumente besteht nicht. Der Wunsch nach einem Leihinstrument muss zusammen mit der Anmeldung schriftlich vorgelegt werden (s. Rückseite des Anmeldeformulars). Die Teilnahme am Klavierunterricht setzt den Besitz eines eigenen Klaviers voraus. Für die vorübergehende Überlassung von Musikinstrumenten wird eine Mietgebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem Anschaffungswert der Instrumente. Sie beträgt jährlich bei einem Anschaffungswert bis zu 511,29 €: 72 €, bei einem Anschaffungswert bis zu 1.022,58 €: 105 €, bei einem Anschaffungswert über 1.022,58 €: 144 €. Die Mietgebühr für Instrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr eingezogen. Bei Anmietung eines Instrumentes während des Schuljahres entstehen die Gebühren mit Beginn des Monats der Anmietung.
